Cannabis & Autofahren: Der THC-Risiko-Check (nach den aktuellen DGVM-Richtlinien)
Seit dem 22. August 2024 gilt in Deutschland ein neuer Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum (§ 24a StVG). Wer diesen Wert ĂŒberschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit â ab 11 ng/ml oder bei FahrauffĂ€lligkeiten kann zusĂ€tzlich die Cannabis-MPU angeordnet werden.
Unser kostenloser THC-Rechner gibt dir auf Basis der aktuellen DGVM/DGVP-Empfehlungen (Deutsche Gesellschaft fĂŒr Verkehrsmedizin bzw. Verkehrspsychologie) eine realistische Risiko-EinschĂ€tzung, wie lange du nach deinem Konsum nicht fahrtĂŒchtig bist â und wann du mit einer MPU rechnen musst.
Dieser Rechner ist ein Orientierungswerkzeug auf Basis pharmakokinetischer Mittelwerte (Huestis et al., 2011). Er ersetzt weder eine Ă€rztliche AbklĂ€rung noch ein verkehrsmedizinisches Gutachten. THC verhĂ€lt sich extrem individuell â abhĂ€ngig von Stoffwechsel, Körperfett, Konsumgewohnheit, ProduktqualitĂ€t und Konsumform. Bei Polizeikontrolle zĂ€hlt einzig der tatsĂ€chlich im Blut gemessene Wert, der um den Faktor 3â5 vom Modell abweichen kann. Ein âgrĂŒnes" Ergebnis bedeutet keine Garantie, dass du fahren darfst. Im Zweifel: Finger weg vom Steuer.
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THC-Risiko berechnen
Trag deine Werte ein â der Rechner schĂ€tzt deine aktuelle THC-Konzentration im Blutserum, ordnet sie in die Ampel-Logik der DGVM ein und sagt dir, wie lange du noch als fahruntĂŒchtig gelten könntest.
Dein Risiko-Ergebnis
Wie lange ist THC nachweisbar?
Die Nachweisdauer hĂ€ngt entscheidend vom Konsummuster und vom Untersuchungsmaterial ab. FĂŒr die Fahreignung relevant ist fast immer die Blutserum-Analyse â Urin und Haar werden in der MPU zur Dokumentation der Abstinenz genutzt.
Gelegentlich: 6â24 Std.
RegelmĂ€Ăig: 1â3 Tage
Chronisch: bis zu 30 Tage
Die Polizei zieht bei Verdacht eine Blutprobe. Nur dieser Wert ist forensisch verwertbar.
Gelegentlich: 2â5 Tage
RegelmĂ€Ăig: 7â21 Tage
Chronisch: 30â60 Tage
FĂŒr Abstinenznachweise ĂŒber Urinscreening relevant.
Pro 1 cm Haar â 1 Monat
Standardanalyse bei Drogen:
6 cm = 6 Monate rĂŒckwirkend
FĂŒr MPU-Abstinenznachweise ĂŒber 6â12 Monate das Mittel der Wahl.
Grenzwerte & rechtliche Lage
Keine Strafbarkeit. Bei einem âSchwellenwert" unter 1 ng/ml gilt der Konsum pharmakologisch als abgeklungen.
Grauzone. Keine Ordnungswidrigkeit mehr seit 08/2024, aber bei FahrauffĂ€lligkeiten kann § 316 StGB (relative FahruntĂŒchtigkeit) greifen.
Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. BuĂgeld (500â1.500 âŹ), Fahrverbot (1â3 Monate), 2 Punkte. Bei Wiederholung droht die MPU.
Zusatztatsache nach § 13a FeV. Die Behörde ordnet die Cannabis-MPU an. FĂŒhrerschein weg.
FĂŒr FahranfĂ€nger in der Probezeit und unter 21 gilt eine absolute Null-Grenze (0,0 ng/ml Wirkstoffnachweis).
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Das groĂe MissverstĂ€ndnis: THC-COOH (Abbauprodukt)
Neben dem akuten THC-Wirkstoff misst das Labor auch THC-COOH â das langlebige Abbauprodukt im Blutserum. Es zeigt, ob und wie regelmĂ€Ăig jemand konsumiert hat. Und genau hier entsteht das gröĂte MissverstĂ€ndnis zwischen dem, was Gerichte, AnwĂ€lte und FĂŒhrerscheinstellen sagen â und dem, was dir in der MPU wirklich passiert.
Gerichte, AnwĂ€lte und FĂŒhrerscheinstellen orientieren sich am Grenzwert von 150 ng/ml THC-COOH. Erst ab diesem Wert gilt regelmĂ€Ăiger Konsum als gesetzlich belegt â das ist eine Zusatztatsache nach § 13a FeV.
Deshalb sagt dein Anwalt oder die FĂŒhrerscheinstelle oft: âDu brauchst keine Abstinenznachweise." Gesetzlich stimmt das â rettet dich aber nicht in der MPU.
Der MPU-Gutachter arbeitet nach den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt). Dort gilt regelmĂ€Ăiger Konsum schon ab 75â100 ng/ml THC-COOH als belegt â deutlich frĂŒher als juristisch.
Die Konsequenz: Du brauchst Abstinenznachweise â sonst fĂ€llst du durch.
- Unter 50 ng/ml THC-COOH: in der Regel 4 Monate Abstinenznachweis
- Ab 75 ng/ml THC-COOH: mindestens 6 Monate Abstinenznachweis
- Ab 100 ng/ml THC-COOH: oft direkt 15 Monate erforderlich
Das sagt dir weder die FĂŒhrerscheinstelle noch dein Anwalt â weil es nicht ihr ZustĂ€ndigkeitsbereich ist. Lass dich vor der MPU von jemandem beraten, der den Gutachterblick kennt. Alles zu Abstinenznachweisen â
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Bei einem hohen THC-Wert oder auffĂ€llig hĂ€ufigem Konsum geht der MPU-Gutachter automatisch von einem gravierenden Drogenmissbrauch (Hypothese D2, Beurteilungskriterien 5. Auflage / BUK 5) aus. Die ErklĂ€rung âdas war einmalig" hĂ€lt dann selten stand â Gutachter erkennen chronischen Konsum ĂŒber den THC-COOH-Wert und ggf. ĂŒber eine Haaranalyse.
Merke: Jeder Konsumanlass muss hergeleitet, richtig dargestellt und nachvollziehbar erklĂ€rt werden. In unserer Online-Vorbereitung erarbeiten wir gemeinsam mit dir einen detaillierten Konsumverlauf und einen belastbaren Trennungs- bzw. Abstinenzplan â die ideale Grundlage fĂŒr dein GesprĂ€ch mit dem Psychologen.
đ Mehr zum Thema: MPU wegen Cannabis · MPU wegen Drogen · Abstinenznachweise · Online-MPU-Vorbereitung
Facharztgutachten statt MPU angeordnet? Bei Drogen-Delikten verlangt die Behörde oft zuerst ein Ă€rztliches Gutachten â und dort entscheidet sich, ob dein FĂŒhrerschein ĂŒberhaupt in Gefahr ist. Alles zum Facharztgutachten und wie du es bestehst â
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Keine Hobby-Coaches â ausgebildete Experten nach den Empfehlungen der BASt.
â Teilnahmebescheinigung wird von allen amtlichen MPU-Stellen akzeptiert (TĂV, DEKRA, pima-mpu, AVUS, iAS u. v. m.)
Das sagen unsere Klienten
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HĂ€ufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie genau ist der THC-Rechner â kann ich mich darauf verlassen?
Ab welchem THC-Wert droht eine MPU?
Was ist der Unterschied zwischen THC und THC-COOH?
Warum sagt mein Anwalt, ich brauche keine Abstinenznachweise â aber der Gutachter schon?
Wie lange muss ich Abstinenznachweise erbringen?
Wie lange ist THC nach einem Joint nachweisbar?
Gilt die 3,5-ng-Grenze auch fĂŒr FahranfĂ€nger?
Kann der Rechner auch bei chronischem Konsum helfen?
Quellen & Grundlagen
Dieser Rechner basiert auf den Stellungnahmen der Deutschen Gesellschaft fĂŒr Verkehrspsychologie (DGVP), der Deutschen Gesellschaft fĂŒr Verkehrsmedizin (DGVM), den Empfehlungen des ADAC und der Beschlusslage des Deutschen Bundestages zum Cannabisgesetz. Alle Werte sind OrientierungsgröĂen â die individuelle Pharmakokinetik kann erheblich abweichen.
- DGVP â Empfehlung einer Wartezeit nach Konsum von Cannabis vor Verkehrsteilnahme: dgvp-verkehrspsychologie.de
- DGVM â Stellungnahmen zur Verkehrsmedizin und Cannabis: dgvm-verkehrsmedizin.de
- ADAC â Wie lange ist THC nachweisbar?: adac.de
- Deutscher Bundestag â Anhörung Verkehrsausschuss Cannabis (KW 23/2024): bundestag.de
- Huestis M. A. â Human Cannabinoid Pharmacokinetics (Chem. Biodivers., 2007) und Cannabis Effects on Driving Skills (Clin. Chem., 2013) â Grundlage des bi-exponentiellen Pharmakokinetik-Modells, auf dem dieser Rechner basiert (α-Phase tœ â 0,8 h, ÎČ-Phase tœ 25â80 h je nach Konsummuster, Vd â 10 L/kg).
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt) â maĂgeblich fĂŒr die Gutachter-Bewertung bei Cannabis: Ab 75â100 ng/ml THC-COOH wird regelmĂ€Ăiger Konsum vermutet.
Rechtsgrundlagen: § 24a StVG (Grenzwert 3,5 ng/ml seit 22.08.2024), § 316 StGB (relative FahruntĂŒchtigkeit), § 13a FeV (Zusatztatsachen fĂŒr Fahreignungsgutachten bei Cannabis), FeV Anlage 4 (Fahreignung bei BetĂ€ubungsmitteln).